Allgemeine Geschäftsbedingungen von Jannick Wille Marketing & Constulting, Nesselstraße 61 33699 Bielefeld, vertreten durch Jannick Wille

1.Geltungsbereich

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln das Erbringen der Dienste durch Jannick Wille Marketing & Consulting an den Kunden. Sie gelten für alle Verträge, die Jannick Wille Marketing & Consulting mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.

1.2 Es werden keine Verträge mit Privatpersonen und Verbrauchern geschlossen.

1.3 Jannick Wille Marketing & Consulting erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser AGB. Abweichende AGB des Kunden werden zurückgewiesen, es sei denn Jannick Wille Marketing & Consulting hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

1.4 Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor diesen AGB. Zur Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen ist eine schriftliche Zustimmung von Jannick Wille Marketing & Consulting notwendig. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Zustimmung von Jannick Wille Marketing & Consulting aus.

2. Gegenstand der Leistungen und Erfüllung

2.1 Für den Gegenstand der Leistung seitens Jannick Wille Marketing & Consulting gilt folgendes:

Jannick Wille Marketing & Consulting betreut die Kunden insbesondere in ihren Recruitingprozessen, bei ihrer Positionierung, der Zielgruppenrecherche, der Erstellung von Stellenanzeigen, beim erstellen der Landingpage und den Werbetexten, der Nutzung von Social Media Netzwerken und über Werbeanzeigen. Zusätzlich übernimmt Jannick Wille Marketing & Consulting die Überwachung und Betreuung der Werbeanzeigen. Jannick Wille Marketing & Consulting setzt für seine Kunden geplante Vorhaben in den o.g. Bereichen um. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich des Recruitings, Performance Marketing und Social Media Management. Jannick Wille Marketing & Consulting übernimmt im Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich schriftlich abweichendes vereinbart wurde. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Vereinbarung von Jannick Wille Marketing & Consulting aus.

2.2 Jannick Wille Marketing & Consulting ist verpflichtet seine Dienstleistung sorgfaltsgemäß zu erbringen. Jannick Wille Marketing & Consulting ist berechtigt Unterstützung Dritter einzuholen.

2.3 Sämtliche Fristen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung durch Jannick Wille Marketing & Consulting beginnen erst nach Zahlung der Rechnung und nachdem alle erforderlichen Mitwirkungspflichten in vollem Umfang vom Kunden vorliegen.

2.4 Jannick Wille Marketing & Consulting steht ein Leistungsbestimmungsrecht bzgl. der Art und Weise der Leistungserbringung nach § 315 BGB zu.

3. Zustandekommen des Vertrages

3.1 Der Vertragsschluss kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande.

Der Vertrag zwischen Jannick Wille Marketing & Consulting und dem Kunden kann entweder schriftlich, fernmündlich (Telefon, Videochat, etc.) oder mündlich erfolgen.

Wenn vom Kunden angefordert, erfolgt nur eine Auftragsbestätigung mit Details zur Zusammenarbeit.

3.2 Bei fernmündlich (insbesondere über Telefonat/Videochat) zustande kommenden Verträgen zwischen Jannick Wille Marketing & Consulting und dem Kunden willigt der Kunde in die Aufzeichnung ein. Die Aufzeichnung erfolgt ausschließlich zu Beweis- und Dokumentationszwecken. 4. Mitwirkungspflicht/Abnahmepflicht des Kunden

4.1 Zur Einhaltung seiner Leistungspflichten ist Jannick Wille Marketing & Consulting auf Unterstützung des Kunden angewiesen. Der Kunde ist verpflichtet bei der Leistungserbringung seitens Jannick Wille Marketing & Consulting mitzuwirken, indem er seinen Mitwirkungspflichten im vollen Umfang und fristgerecht nachgeht.

4.2 Erfolgen die Mitwirkungshandlung bzw. die Unterstützungshandlung des Kunden nicht, hat es keine Auswirkung auf die Vergütungspflicht des Kunden.

4.3 Werden an gewissen Stellen im Aufbauprozess keine Informationen oder Zugänge von dem Kunden vorliegen, wird der betreffende Bereich erstmal nach unseren Erfahrungen, die in der Vergangenheit schon funktioniert haben aufgebaut. Liegen die Informationen vor, so kann Jannick Wille Marketing & Consulting die Daten anpassen, insofern der Kunde Änderungswünsche hat.

4.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erbringt Jannick Wille Marketing & Consulting grundsätzlich alle ihre Leistungen nach dem Dienstvertragsrecht.

4.5 Sollte ausnahmsweise eine vereinbarte Leistung seitens Jannick Wille Marketing & Consulting dem Werkvertragsrecht unterliegen, so gilt folgendes:

  1. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigt Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet und berechtigt.
  1. Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. In diesem Falle ist der Kunde vorleistungsverpflichtet.

iii. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.

4.6 Im Rahmen der Erstberatung per Videokonferenz fällt ein Zeitaufwand von 60-90 Minuten seitens Jannick Wille Marketing & Consulting an. Sollten die Interessenten diesen kostenfreien Termin unter 24 Stunden vor Beginn der Videokonferenz absagen, fällt eine Aufwandsentschädigung von 150€ netto an.

5. Laufzeit/Rücktritt/Kündigung

5.1 Der Vertrag ist für die im jeweiligen Hauptvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen.

5.2 Ein Kündigungsrecht des Kunden besteht nicht.

5.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

5.4 Der Vertrag hat eine feste Laufzeit. Wird innerhalb der Vertragslaufzeit ein Bewerber eingestellt, so wird die Kampagne pausiert. Dies gilt nicht, wenn ausdrücklich schriftlich oder mündlich abweichendes vereinbart wurde. Ein Recht zur Kündigung besteht nicht. Die Pausierung hat keine Auswirkung auf die im Vertrag vereinbarte Vergütung.

5.5 Sollte in der Zeitspanne nach dem Vertragsschluss und vor dem Briefing (erster Termin für die Betreuung des Kunden) ein Bewerber eingestellt werden, der nicht über Jannick Wille Marketing & Consulting rekrutiert worden ist, dann stellt Jannick Wille Marketing & Consulting 50% des im Vertrag vereinbarten Betrages in Rechnung.

5.6 Sollte der Bewerber nach dem Briefing aber vor Schaltung der Stellenanzeige eingestellt werden, so stellt Jannick Wille Marketing & Consulting 75% des im Vertrag vereinbarten Betrages in Rechnung.

6.Verzug des Kunden

6.1 Befindet sich der Kunde im Verzug mit seiner fälligen Zahlung, so behält Jannick Wille Marketing & Consulting sich vor, seine Leistungen bis zur Begleichung des ausstehenden Betrages einzustellen.

6.2 Jannick Wille Marketing & Consulting hat das Recht den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn sich der Kunde mit der seiner fälligen Zahlung zwei Monate im Verzug befindet. Etwaige Schadensersatzansprüche bleiben davon unberührt. Jannick Wille Marketing & Consulting muss sich jedoch das anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart, durch anderweitigen Einsatz erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt.

6.3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln des Verzugs.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

7.1 Die Vergütung von Jannick Wille Marketing & Consulting findet nach Abschluss des Vertrages mit Erstellung der Rechnung statt, und zwar sofort, sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Kommt der Vertrag per Videoaufzeichnung zustande, so reicht eine mündliche ausdrückliche Vereinbarung von exklusive aus.

7.2 Die Preise, die angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Alle Preise sind in EUR und exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer zu verstehen.

7.3 Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschriftmandat, es sei denn, es wurde abweichendes vereinbart.

8. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

8.1 Gegen Ansprüche von Jannick Wille Marketing & Consulting kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung in einem gegenseitigen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.

8.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere Zustimmung an Dritte abzutreten.

9. Haftung

Für Schäden die nachweislich der Auftragnehmer zu vertreten hat haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.

10. Datenschutz und Datensicherheit

10.1 Sollten personenbezogene Daten erhoben werden, weist Jannick Wille Marketing & Consulting die Vertragspartei ausdrücklich darauf hin und holt Ihr vorheriges Einverständnis dazu. Jannick Wille Marketing & Consulting verpflichtet sich dazu keine Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Vertragspartei hat zuvor eingewilligt. Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes werden eingehalten.

10.2 Jannick Wille Marketing & Consulting weist sie darauf hin, dass die Übertragung von Daten im Internet

Sicherheitslücken aufweisen kann. Demnach kann ein fehlerfreier und störungsfreier Schutz der Daten Dritter nicht vollständig gewährleistet werden.

In diesem Zusammenhang stellt der Kunde Jannick Wille Marketing & Consulting wegen Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes in vollem Umfang frei. Dies gilt nicht, wenn Jannick Wille Marketing & Consulting die Verstöße alleine zu vertreten hat.

11. Nutzungsrechte und Urheberrecht

11.1 Alle in Verbindung mit den Dienstleistungen von Jannick Wille Marketing & Consulting stehenden gewerblichen Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte an erbrachten Leistungen (an allen Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken), verbleiben bei Jannick Wille Marketing & Consulting. Dem Kunden werden diejenigen Nutzungsrechte eingeräumt, die für eine vertragsgemäße Nutzung der Dienstleistungen für die Dauer der Vertragslaufzeit erforderlich sind. Das Anbieten, Weitergeben an Dritte oder die Nutzung im gewerblichen Kontext, der vermittelten Inhalte oder der zur Verfügung gestellten Strategien, Vorlagen und Konzepte ist verboten. Hat der Kunde vor, Dritten Nutzungsrechte an den erbrachten Inhalten einzuräumen, bedarf dies der schriftlichen Zustimmung von Jannick Wille Marketing & Consulting Ferner ist die Vervielfältigung der Inhalte untersagt.

12. Rechte Dritter

12.1 Stellt der Kunde Jannick Wille Marketing & Consulting Material zur Verfügung (Fotos, Videos), das Jannick Wille Marketing & Consulting bei der Werbeanzeige verwenden soll/kann, so gewährleistet der Kunde, dass das überlassene Material frei von Rechten Dritter ist oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen.

12.2 Der Kunde stellt Jannick Wille Marketing & Consulting in diesem Zusammenhang wegen Verstöße gegen Rechte Dritter in vollem Umfang frei.

13Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

14.1 Die Parteien vereinbaren Bielefeld als Gerichtsstand und Erfüllungsort ihrer gegenseitigen Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.

14.2 Es gilt deutsches Recht.